AGB
STAND DER AGB: Juli 2024
1. GELTUNG UND BEGRIFFSDEFINITIONEN
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunktdes Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Individuelle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kundengehen diesen AGB, die im Übrigen Geltung behalten, vor. Unsere Verrichtungs-und Erfüllungsgehilfen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen,die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
(3) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die i.S.d. § 13 BGB einRechtsgeschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließt.
(4) „Unternehmer“ ist jede natürliche oder juristische Person/rechtsfähige Personengesellschaft, die i.S.d. § 14 BGB ein Rechtsgeschäft inAusübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
(5) „Kunden“ sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AllgemeineGeschäftsbedingungen von Unternehmern werden, selbst in Kenntnis, nichtVertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSPARTNER
(1) Vertragsgegenstand ist die Beratung des Kunden im Hinblickauf die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie der Verkaufvon Photovoltaikanlagen nebst deren Installation und Inbetriebnahme, wobeinicht zwingend alle Bestandteile Vertragsinhalt werden müssen.
(2) Wir installieren Photovoltaikanlagen, die den Bestimmungen der VDEW-Richtlinie „Richtlinie für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU)“ entsprechen sowie Anlagen die für einen Inselbetrieb vorgesehen sind.
(3) Der Vertrag kommt in allen Fällen mit Solar Nord-West GmbH, vertreten d.d. Geschäftsführer, Moltkestraße 10a, 45657 Recklinghausen, zustande.
3.BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN
(1) Wir bieten sowohl beim Kunden vor Ort als auch an unseremGeschäftssitz eine erste Beratung bzgl. der Auswahl, Funktionsweise,Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen an. Die Beratung istmit keinem Entgelt verbunden.
(2) Eine Beratung, ob und wie der Kunde die vertraglichenLeistungen fremdfinanziert und ob er öffentliche Finanzierungshilfen inAnspruch nehmen kann, erfolgt nicht. Wir vermitteln keineFinanzdienstleistungen und erteilt diesbezüglich auch keine Beratung. Eben falls erfolgt keine Beratung dahingehend, welche steuerlichen Auswirkungen der Kaufund der Betrieb einer Photovoltaikanlage hat. Wir empfehlen insoweit dieBeratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
(3) Für Ertragsprognosen und -berechnungen im Zusammenhang mit der technischen Auslegung von Photovoltaikanlagen werden aufgrund mathematischer Modelle und langfristiger Wettermodelle geschätzte Werte verwendet. Wir übernehmen keine Haftung für den realen Energieertrag, der aufgrund verschiedener äußerer und materialbedingter Umstände abweichen kann.
4.VERTRAGSANBAHNUNG UND VERTRAGSSCHLUSS
(1) Möchte der Kunde im Rahmen oder nach erfolgter ersterBeratung eine Photovoltaikanlage erwerben und installieren sowie in Betrieb nehmen lassen, teilt er uns seinen entsprechenden Wunsch im Rahmen desBeratungsgesprächs oder über andere Kommunikationswege mit.
(2) Informationen aus Flyern oder die Darstellung der Produkte auf unserer Website stellen kein bindendes Angebot dar. Um ein Angebot für denVerkauf einer Photovoltaikanlage und deren Installation sowie Inbetriebnahme erstellen zu können, ist ein Termin vor Ort beim Kunden erforderlich; dieser kann auch gemeinsam mit dem ersten Beratungsgespräch erfolgen. Bei diesem Termin besprechen wir mit dem Kunden die Auswahl der Photovoltaikanlage und erörtern die örtlichen Gegebenheiten soweit sie für die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage relevant erscheinen.
(3) Wir erstellen vor Angebotserstellung Drohnen aufnahmen desObjekts, auf dem die Photovoltaikanlage installiert werden soll, sowie des unmittelbar umliegenden Grundstücks. Der Kunde erteilt hierfür sein Einverständnis; andernfalls ist eine fundierte Angebotserstellung nichtmöglich, weil z.B. Verschattungen nicht angemessen entdeckt werden können. Die dabei erstellten Aufnahmen werden ausschließlich zur Bewertung derInstallations- und Betriebsmöglichkeiten der Photovoltaikanlage verwendet und werden auf Anfrage des Kunden oder bei Nicht Zustandekommen eines Vertragsgelöscht. Zudem ist der Zugang zu der vorhandenen Elektroinstallation sowieAngaben zu deren Beschaffenheit erforderlich.
(4) Der Kunde hat vor Abgabe unseres Angebots zuzusichern, dass die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme des Gewichtes und die vertraglich festgelegten baulichen Erfordernisse für die Montage einer Photovoltaikanlage an seinem Gebäude erfüllt sind. Diese Zusicherung wird von uns nicht überprüft.Bestehen hieran begründete Zweifel, sind wir berechtigt, die weitereVertragsanbahnung und/oder weitere Vertragsausführung von der Vorlageentsprechender Nachweise für ausreichend statische Voraussetzungen und/oder derBehebung der Hindernisse abhängig zu machen.
(5) Nach erfolgreicher Vorbesprechung/Aufmaß-Gesprächunterbreiten wir dem Kunden ein Angebot über die gewünschte Photovoltaikanlage und deren Installation sowie Inbetriebnahme (Einspeisung der Photovoltaikanlag ein das öffentliche Stromnetz und Abnahme durch das EVU). Die Angebots erstellung erfolgt vorbehaltlich weiterer, im Zuge der Installation und Inbetriebnahme sich ergebender Erkenntnisse insbesondere in Bezug auf die Beschaffenheit dervorhandenen Elektroinstallation und dem Objekt, auf dem die Photovoltaikanlage installiert werden sollen, sowie vorbehaltlich einer etwaig erforderlichenZusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung des örtlichen Netzbetreibers unter Beachtung aller individuellen Festlegungen desNetzbetreibers). Dieses aufschiebend bedingte Angebot und die darin genanntenPreise haben eine Gültigkeit von zwei Wochen ab Erstellungsdatum. DerKauf-/Installationsvertrag kommt zustande, indem der Kunde dieses Angebot annimmt.
(6) Bestehen seitens des Kunden vor Annahme Rückfragen und/ oderÄnderungswünsche, beantworten wir diese, ggf. verbunden mit einem neuenAngebot, das der Kunde wiederum zum Vertragsschluss annehmen kann. Nach Annahmedes Angebots erhält der Kunde eine Vertragsbestätigung.
(7) Wir sind zur Ausführung von Teilleistungen berechtigt,soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Wir sind berechtigt, die Ausführung von(Teil-)Leistungen auf Dritte zu übertragen.
(8) Wir speichern den Vertragstext. Die Vertragsdaten nebst AGBkönnen über den Chat/Mail-Verlauf, bzw. die übergebenen Unterlagen eingesehenwerden; bei einer telefonischen Bestellung erhält der Kunde eineBestellbestätigung und unsere AGB per E-Mail.
5. PREISE UNDPREISANPASSUNG
(1) Die angegebenen Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Etwaige Netzanschlusskosten sowie sonstigen Kosten, die deram gewünschten Installationsort zuständige Netzbetreiber im Zusammenhang mit dem Netzanschluss bzw. der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage oder für dieAbrechnung von Einspeise erlösen in Rechnung stellt, sind, sofern nicht anders vereinbart, in dem Gesamtpreis nicht enthalten und vom Kunden zu tragen. Soferndie Anmeldung beim Netzbetreiber vertraglich vereinbart ist, hat uns der Kunde eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
(3) Hat sich der Preis für vertragsbestimmte Zuliefererprodukte oder Material zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aus Gründen der Markt-,Lohn- und Währungsentwicklung nicht unwesentlich verändert, behalten wir unseine Anpassung des Vertragspreises vor, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem (Teil-)Leistungstermin mehr als vier Monate liegen.
(4) Wir behalten uns das Recht vor,Teile der vereinbarten Arbeiten jederzeit abzulehnen und aus dem Vertrag zustreichen, wenn nicht einschätzbare Kosten auftreten oder erheblicheAbweichungen von den ursprünglich vereinbarten Kosten entstehen.
Die Ablehnung und Streichung einesTeils der Arbeiten gemäß der vorherigen Bestimmung hat keine Auswirkungen aufdie Gültigkeit und Verbindlichkeit der verbleibenden Vertragsbestimmungen. Dierestlichen Arbeiten werden fortgesetzt und gemäß den vertraglichenVereinbarungen abgewickelt.
Wir informieren den Kunden unverzüglich über die Ablehnung und Streichung von Arbeiten und bemühen uns, alternativeLösungen anzubieten, um die Fortsetzung des Projekts in Abstimmung mit dem Kunden sicherzustellen.
6.VERTRAGSANPASSUNG, RÜCKTRITTSRECHT
(1) Im Beratungs- Vertragsvorgespräch erfolgt eineoberflächliche Sichtung der Elektroinstallation und eine Befragung des Kundenzur Elektroinstallation. Daher besteht im Verlauf der Installation und/oderInbetriebnahme der Photovoltaikanlage die Möglichkeit, dass unser Elektrikerfeststellt, dass hinsichtlich der hausinternen Elektroinstallation ein zurVertragserfüllung notwendiger Anpassungs-, bzw. Modernisierungsbedarf besteht.In diesem Fall ist die Anpassung/Erneuerung der Elektroinstallation seitens desKunden auf eigene Kosten vorzunehmen. Gleiches gilt, wenn wir im Verlauf derInstallation und/oder Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage feststellen, dassdie erforderliche Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen(Netztauglichkeitsprüfung) nicht vorliegt.
(2) Sofern Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oderDachziegel den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaikanlagenicht genügen und/oder nicht den Regeln der Technik entsprechen und/oder sonstnicht technisch einwandfrei sind und/oder insbesondere die statischenVoraussetzungen an die Montage der Photovoltaikanlage nicht erfüllt sind, hatder Kunde die zur Vertragserfüllung notwendigenAnpassungs-/Erneuerungsmaßnahmen auf eigene Kosten vorzunehmen.
(3) Werden erforderliche Anpassungs-/Erneuerungsmaßnahmen vomKunden nicht innerhalb von vier Wochen nach entsprechender Aufforderung durchuns oder einen Dritten fachgerecht behoben, bzw. zeitnah veranlasst, bzw. isteine Durchführung der Montage gemäß der vertraglichen Vereinbarung unmöglichoder nur mit erheblichem Aufwand möglich, sind wir zum Rücktritt vom Vertragberechtigt; dies gilt nicht, wenn die zum Rücktritt berechtigten Gründe vorVertragsabschluss unsererseits bekannt waren oder uns vom Kunden ausdrücklichmitgeteilt wurden. Es bleibt dem Kunden unbenommen auf eigene Kosten durchfachgerechtes Gutachten nachzuweisen, dass die gefordertenAnpassungs-/Erneuerungsmaßnahmen objektiv nicht erforderlich sind, um eineordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage zugewährleisten.
(4) Sofern wir zum Rücktritt berechtigt sind, stellen wiretwaige bereits entstandene Aufwendungen/Lieferungen in Rechnung und forderneine Schadenspauschale i.H.v. 15 % des noch nicht erfüllten Vertragsvolumens.Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schadenentstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines (weiteren)Schadensersatzanspruches bleibt unberührt.
(5) Sofern eine entsprechend dieser AGB durchgeführtePreisanpassung 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis liegt, hat der Kundedas Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nachMitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
(6) Im Übrigen kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichenBestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zuvertreten haben. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einerangemessenen Frist nach unserer Aufforderung zu erklären, ob er wegen derPflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. ImFalle von Mängeln gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über denRücktritt.
7.ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Zahlungen sind per Überweisung an das von uns angegebeneKonto zu innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen:
(2) Unternehmer können nur aus einer unbestrittenen oderrechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
8. LIEFER- UNDINSTALLATIONSTERMIN
(1) Die jeweiligen Liefer- und Installationstermine ergeben sichaus den in der Besprechung anvisierten und im Vertrag festgehaltenen Daten. Einschriftlich bestätigter Liefer- und Installationstermin steht unter demVorbehalt der entsprechender Witterungsverhältnisse, die eine Montage einerPhotovoltaikanlage auf dem Dach erlauben müssen.
(2) Die jeweiligen Liefer- und Installationstermine stehen unterdem Vorbehalt einer rechtzeitigen Einholung und Vorlage von notwendigenbehördlichen und sonstigen Genehmigungen. Der Kunde sichert zu, dass die zurMontage der Photovoltaikanlage erforderliche öffentlich-rechtliche Anzeige beider zuständigen Baubehörde erfolgt ist und etwaige sonstigeöffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Gestattungen eingeholt worden sind.Wir sind berechtigt, von dem Kunden einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
(3) Die jeweiligen Liefer- und Installationstermine stehen unterdem Vorbehalt des ggf. notwenigen Nachweises von Bauunterlagen durch den Kundensowie unter dem Vorbehalt der Abklärung aller relevanten technischen Fragen.
(4) Die Elektroinstallation und Inbetriebnahme stehen jeweilsunter dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen vorhandenen Elektroinstallation unddes Vorliegens der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen(Netztauglichkeitsprüfung). Für die Einspeisung der elektrischen Energie in dasNetz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und demörtlichen Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Kunden obliegt,soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
(5) An den jeweiligen Liefer- und Installationsterminen hat derKunde dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn undununterbrochene Arbeiten durch uns und unsere Erfüllungsgehilfen möglich sind,was insbesondere einen freien Zugang zum Haus/Baustelle beinhaltet, inkl. derMöglichkeit mit einem Schwerlastfahrzeug vorzufahren. Der Kunde istverpflichtet, uns unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowieausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zusorgen, dass Baustoffe auf die Baustelle abgeladen und für die Dauer derArbeiten sicher gelagert werden können. Wir behalten uns eine abweichendeTeillieferung/Teilinstallation vor, soweit sie dem Kunden zumutbar sindund/oder hierfür rechtfertigende Gründe vorliegen.
(6) Sind wir durch höhere Gewalt, wie z.B. Wetterverhältnisse,Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungenund/oder aufgrund seitens des Kunden verursachten Montagebehinderungen an derfristgerechten Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung gehindert,verlängert sich die Liefer- und Installationsfrist in angemessenem Umfang.Hierdurch entstehende Zusatzaufwendungen sowie Nutzungsausfälle sind vom Kundenzu tragen, sofern die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.
(7) Verzögert sich die Lieferung der zu installierendenPhotovoltaikanlage und/oder von Teilen hiervon und/oder von erforderlichemMaterial auf Grund erhöhter Nachfrage, bzw. Angebotsknappheit, bzw. Gründen,die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Liefer- undInstallationsfrist in angemessenem Umfang.
9.GEFAHRÜBERGANG UND ABNAHME
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligenVerschlechterung der verkauften Photovoltaikanlage geht mit Montage auf denKunden über oder wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.
(2) Kommt der Kunde hinsichtlich der Werkleistung inAnnahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so sindwir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens, einschließlich etwaigerMehraufwendungen, zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahrdes zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereitsausgeführter Leistungen auf den Kunden über.
(3) Die Abnahme erfolgt durch den Kunden nach betriebsfertigerMontage der Anlage durch ein Protokoll, dass von beiden Vertragsparteien zuunterzeichnen ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nichtinnerhalb einer uns gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde dazuverpflichtet ist. Weiter gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde dieAnlage in Gebrauch nimmt.
10.EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die gekaufte und montierte Photovoltaikanlage sowie weiteregelieferte/montierte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unseremEigentum.
(2) Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Ermuss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschädenausreichend zum Neuwert versichern.
(3) Sollte die vertragsgegenständliche Photovoltaikanlage alswesentlicher Bestandteil des Gebäudes betrachtet werden müssen, so tritt derKunde schon bei Vertragsschluss die aus einer etwaigen Veräußerung desGrundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe desoffenen Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allenNebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
11.GESETZLICHES MÄNGELHAFTUNGSRECHT
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(2) Bestimmte Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmaleder Ware, wie Berechnungen, Einstrahlungsprognosen, Ertragsprognosen,Wirtschaftlichkeitskalkulationen oder Peak-Angaben können in der Realitätleicht variieren und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oderZusicherung bestimmter Eigenschaften dar, sofern dies nicht schriftlichvereinbart worden ist.
(3) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalenInhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung derdigitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einerBeschaffenheitsvereinbarung ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellersund sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.
(4) Zusätzlich und unabhängig von den gesetzlichenGewährleistungsansprüchen gewähren die Hersteller Garantien soweit und gemäßden jeweiligen Herstellerangaben. Diese werden dem Kunden auf einem dauerhaftenDatenträger zur Verfügung gestellt. Wir weisen auf die gesondertenGarantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers des Kaufgegenstandes sowie desZubehörs (z. B. Wechselrichter, Unterkonstruktion) hin. Der Kunde kann hierausAnsprüche lediglich gegenüber dem Hersteller geltend machen.
(5) Werden vom Kunden oder einem Dritten unsachgemäße Änderungenund Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen oder Wartungsarbeiten unterlassen, sobestehen für daraus resultierende Folgen keine Mängelansprüche.
12.WIDERRUFSRECHT DES VERBRAUCHERS
(1) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabezu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zuZwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrerselbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Widerrufsrecht bei Kaufverträgen über Waren:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertragzu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tagen, ab dem Tag an dem Sie oderein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Warein Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Solar Nord-West GmbH, vertreten d.d. Geschäftsführer, Moltkestraße 10a, 45657 Recklinghausen; info@solarnordwest.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung überdie Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wirvon Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme derzusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art derLieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählthaben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tagzurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beiuns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbeZahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, essei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fallwerden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wiederzurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie dieWaren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnenvierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertragesunterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenndieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften undFunktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
(3) Widerrufsrecht bei Dienstleistungen
Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe vonGründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tageab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Solar Nord-West GmbH, vertreten d.d. Geschäftsführer, Moltkestraße 10a, 45657 Recklinghausen; info@solarnordwest.de; mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wirvon Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme derzusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art derLieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählthaben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tagzurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beiuns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbeZahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, essei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fallwerden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfristbeginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der demAnteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung desWiderrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachtenDienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenenDienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
(4) Muster-Widerrufsformular (Verwendung nicht verpflichtend)
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte diesesFormular aus und senden Sie es zurück:
An:
Solar Nord-West GmbH
Moltkestraße 10a
45657 Recklinghausen
info@solarnordwest.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertragüber den Kauf der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
(5) Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei :
· Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und fürderen Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch denVerbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnissedes Verbrauchers zugeschnitten sind;
· Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklichaufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oderInstandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer beidem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklichverlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, diebei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigtwerden.
(6) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts beiDienstleistungen
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistungvollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Leistung erst begonnenhaben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitigIhre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht beivollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
13.HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(1) Wir schließen die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeitverursacht worden sind, aus, sofern diese nicht aus der Verletzungvertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführungdes Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung derVertragspartner regelmäßig vertrauen darf, resultieren, und/ oder sofern diesenicht Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes betreffen, und/oder sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Gesundheit betreffen, und/ oder sofern keine Ansprüche nach demProdukthaftungsgesetz betroffen sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungenunserer Erfüllungsgehilfen.
(2) Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten istdie Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, diein typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
14.URHEBERRECHT
An Abbildungen und Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagenbehalten wir uns ausdrücklich Eigentums- und Urheberrechte vor.
15.VERTRAGSSPRACHE, RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. BeiVerbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zweckenabschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutzdurch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucherseinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichenRechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicherGerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
16.BILDRECHTE UND MARKETING
(1) Einverständniserklärung: Mit der Beauftragung unserer Dienstleistungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass wir Bilder der bei ihm installierten Photovoltaikanlagen und Speichersysteme machen und diese für Marketingzwecke nutzen dürfen.
(2) Nutzung der Bilder: Wir sind berechtigt, diese Bilder auf unserer Website und unseren Social Media Kanälen zu veröffentlichen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zur Vermarktung unserer Dienstleistungen und Produkte.
(3) Persönliche Daten: Zum Schutz der Privatsphäre des Kunden werden in den Referenzen nur der Vorname und die Stadt angegeben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht.
(4) Rechte an den Bildern: Die Rechte an den Bildern verbleiben bei unserem Unternehmen. Eine anderweitige Nutzung der Bilder durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung unseres Unternehmens.
(5) Widerrufsrecht: Der Kunde kann seine Einwilligung zur Nutzung der Bilder jederzeit schriftlich widerrufen. Im Falle eines Widerrufs werden wir die betreffenden Bilder zukünftig nicht mehr verwenden und, soweit möglich, bereits veröffentlichte Bilder entfernen.
17. ÄNDERUNGDER AGB
Rechtliche Neuerungen oder Änderungen der von uns durchgeführten Prozessekönnen eine Anpassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlichmachen. Aus diesem Grund bitten wir unsere Kunden sich regelmäßig über denInhalt unserer AGB zu erkundigen. Sollte durch eine Änderung eineMitwirkungshandlung Ihrerseits (z.B. Einwilligung) oder eine sonstigeindividuelle Benachrichtigung erforderlich sein, werden wir Sie in angemessenerForm vorab informieren.
18.INFORMATION NACH § 36 VSBG
Wir beabsichtigen nicht, uns an einem alternativenStreitschlichtungsverfahren zu beteiligen und sind hierzu auch nichtverpflichtet.
19.SALVATORISCHE KLAUSEL
Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieserGeschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein sollten oder dies imNachhinein werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, essei denn, durch den Wegfall einzelner Klauseln würde eine Vertragspartei sounzumutbar benachteiligt, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehrzugemutet werden kann.